
Leistung · Haftpflichtschaden
Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall
Ich dokumentiere Ihren Schaden vollständig und unabhängig – als belastbare Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Kurz erklärt
Ein Unfallgutachten (Haftpflichtgutachten) ist die Grundlage, um nach einem unverschuldeten Unfall Ihren Schaden gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Sie dürfen den Sachverständigen grundsätzlich selbst wählen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
- Sachverständiger
- Fatih Yilmaz, GutachtenGuide
- Einsatzgebiet
- Mittelhessen und Rhein-Main
- Erreichbar
- Mo–Fr 7–19 Uhr · Sa 7–17 Uhr
- Kontakt
- 0163 4066831 · WhatsApp
Inhalt
Was ich für Sie ermittle
- Reparaturkosten – kalkuliert mit professioneller Kalkulationssoftware nach Herstellervorgaben
- Reparaturdauer und Nutzungsausfall beziehungsweise Mietwagenklasse
- Merkantiler Minderwert – der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei schweren Schäden
- Fotodokumentation aller Schäden und eine verständliche Beschreibung
Damit haben Sie, Ihr Anwalt und die Versicherung eine vollständige und nachvollziehbare Grundlage für die Regulierung.
Zusammenfassung – Haftpflichtschaden
Beispielfahrzeug: Mittelklasse-Kombi · Reparaturschaden
| Reparaturkosten (netto) | 6.480,00 € |
| Merkantiler Minderwert | 450,00 € |
| Reparaturdauer | ca. 5 Arbeitstage |
| Nutzungsausfall je Tag | 59,00 € |
| Wiederbeschaffungswert | 24.500,00 € |
| Schadenhöhe (netto) | 6.930,00 € |
Frei erfundenes Beispiel mit fiktiven Werten. Kein echtes Gutachten.
Kosten
Wer zahlt das Gutachten?
Unverschuldeter Unfall
In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens als Teil Ihres Schadens.
Teilschuld
Die Gutachterkosten werden meist nur anteilig nach der Haftungsquote erstattet.
Kleiner Schaden
Bei geringfügigen Schäden kläre ich vorab, ob ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten genügt.
Kasko & Wertgutachten
Hier sind Sie selbst Auftraggeber. Den Preis nenne ich Ihnen vor der Beauftragung.
Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.
Anwalt
Ihr Anwalt. Ihre Wahl.
Sie haben freie Anwaltswahl. Ob und welchen Anwalt Sie beauftragen, entscheiden allein Sie. Wenn Sie möchten, nenne ich Ihnen Kanzleien für Verkehrsrecht, mit denen ich regelmäßig und gut zusammenarbeite, und sende das Gutachten direkt dorthin. Selbstverständlich arbeite ich genauso mit Ihrem eigenen Anwalt zusammen.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten in der Regel ebenfalls zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ersetzen hat. Ich selbst erstelle das Gutachten und gebe keine Rechtsberatung – die rechtliche Vertretung übernimmt die Kanzlei.
Kanzleien, mit denen ich zusammenarbeite




Ablauf
So läuft es ab
Melden
Anruf, WhatsApp oder Schadensmelder. Wir klären sofort, welche Begutachtung für Ihren Fall passt.
Besichtigen
Ich komme dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht, und dokumentiere jeden Schaden mit Fotos und Messungen.
Erhalten
Sie erhalten das Gutachten digital. Auf Wunsch geht es direkt an Ihren Anwalt und an die Versicherung.
Häufige Fragen
Fragen zum Unfallgutachten
Was steht in einem Unfallgutachten?
Unter anderem die Reparaturkosten, die Reparaturdauer, eine mögliche merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall beziehungsweise die Mietwagenklasse sowie bei schweren Schäden der Wiederbeschaffungs- und Restwert. Dazu kommen Fotos und eine Beschreibung aller Schäden.
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
Den Termin für die Besichtigung vereinbaren wir kurzfristig. Bei der Besichtigung nenne ich Ihnen, bis wann das Gutachten fertig ist. Sie erhalten es digital, auf Wunsch auch Ihr Anwalt und die Versicherung.
Brauche ich einen Anwalt?
Das entscheiden Sie selbst. Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Anwaltskosten in der Regel Teil des Schadens. Auf Wunsch nenne ich Ihnen Kanzleien für Verkehrsrecht, mit denen ich zusammenarbeite.
Was ist mit Totalschaden?
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann ermittle ich den Wiederbeschaffungswert und den Restwert – den Restwert über regionale und überregionale Angebote, zum Beispiel aus Restwertbörsen.
Kontakt
Unfall gehabt? Rufen Sie an.
Schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir klären am Telefon oder per WhatsApp, wie es weitergeht.
0163 4066831Mo–Fr 7–19 Uhr · Sa 7–17 Uhr