Fahrzeugübergabe im Autohaus

Ratgeber

Wertminderung & Nutzungsausfall einfach erklärt

Zwei Positionen, die bei der Regulierung oft vergessen werden – und die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusätzlich zustehen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der merkantile Minderwert gleicht aus, dass ein Unfallfahrzeug trotz Reparatur weniger wert ist.
  • Er wird im Gutachten berechnet – nicht im Kostenvoranschlag.
  • Nutzungsausfall erhalten Sie für die Tage ohne Auto, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
  • Die Dauer richtet sich nach der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten.

Von Fatih Yilmaz, Kfz-Sachverständiger · Stand: Oktober 2026

Merkantiler Minderwert

Ein Fahrzeug mit Unfallvergangenheit erzielt beim Verkauf meist weniger als ein unfallfreies – auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Käufer misstrauen Unfallwagen, und ein reparierter Unfallschaden muss beim Verkauf angegeben werden. Diesen Wertverlust nennt man merkantilen Minderwert. Er steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusätzlich zu den Reparaturkosten zu.

Wie hoch der Minderwert ist, hängt unter anderem von Alter, Laufleistung, Wert des Fahrzeugs, Art und Umfang des Schadens und den Vorschäden ab. Ich berechne ihn im Gutachten nach anerkannten Methoden.

Früher galt die Faustregel, ein Minderwert komme nur bei Fahrzeugen bis fünf Jahre oder 100.000 km in Betracht. Diese starre Grenze gilt heute so nicht mehr: Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein Minderwert anfallen, wenn der Markt Unfallfahrzeuge schlechter bewertet.

Technischer Minderwert

Bleiben nach der Reparatur technische Nachteile – etwa weil ein Bauteil nicht vollständig wiederhergestellt werden kann –, spricht man vom technischen Minderwert. Auch er wird im Gutachten berücksichtigt.

Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Auto wegen des Unfalls nicht nutzen und nehmen keinen Mietwagen, steht Ihnen in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe pro Tag richtet sich nach einer anerkannten Tabelle und hängt von der Fahrzeugklasse ab – von rund 20 € bis weit über 100 € pro Tag.

Voraussetzungen sind vor allem, dass Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten. Ersetzt wird die Zeit, die für die Reparatur oder – bei einem Totalschaden – für die Wiederbeschaffung nötig ist. Diese Dauer steht im Gutachten.

Mietwagen statt Nutzungsausfall

Statt Nutzungsausfall können Sie auch einen Mietwagen nehmen – beides gleichzeitig geht nicht. Achten Sie auf eine angemessene Fahrzeugklasse und vergleichen Sie Preise. Bei einem Mietwagen wird häufig ein Abzug für ersparte Eigenkosten vorgenommen.

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Für Firmenfahrzeuge wird statt der pauschalen Entschädigung meist der tatsächliche Ausfallschaden, ein Mietfahrzeug oder Vorhaltekosten ersetzt. Mehr dazu unter Transporter & Nutzfahrzeuge.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtliche Fragen klärt eine Kanzlei für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Steht mir ein Minderwert zu, wenn mein Auto älter als fünf Jahre ist?

Möglicherweise ja. Die frühere starre Grenze von fünf Jahren oder 100.000 km gilt so nicht mehr. Entscheidend ist, ob der Markt das Fahrzeug nach dem Unfall schlechter bewertet.

Wie hoch ist der Nutzungsausfall pro Tag?

Das hängt von der Fahrzeugklasse ab und wird nach einer anerkannten Tabelle bestimmt – von rund 20 € bis weit über 100 € pro Tag.

Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich nicht reparieren lasse?

Nutzungsausfall gibt es für die Zeit, in der Sie tatsächlich auf Ihr Auto verzichten. Bei fiktiver Abrechnung verlangen Versicherer dafür oft einen Nachweis über Reparatur und Ausfallzeit – zum Beispiel eine Reparaturbestätigung.

Kann ich Mietwagen und Nutzungsausfall kombinieren?

Nein, für denselben Zeitraum nur das eine oder das andere.

Kontakt

Minderwert berechnen lassen?

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