
Ratgeber
Versicherung schickt Gutachter – muss ich das annehmen?
Kurz gesagt: Bei einem unverschuldeten Unfall nein. Sie dürfen Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie den Gutachter selbst wählen.
- Der Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag.
- Die Kosten Ihres eigenen Gutachters trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.
- Bei der Kaskoversicherung ist es anders: Hier bestimmt meist der Versicherer.
Von Fatih Yilmaz, Kfz-Sachverständiger · Stand: Oktober 2026
Warum Versicherungen eigene Gutachter schicken
Viele Versicherer rufen Geschädigte kurz nach dem Unfall an und bieten an, „schnell und unkompliziert“ einen Gutachter vorbeizuschicken. Das klingt praktisch. Dahinter steckt aber oft das sogenannte Schadenmanagement: Die Versicherung möchte die Kosten des Schadens steuern.
Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Sie selbst haben dagegen ein Interesse daran, dass Ihr Schaden vollständig erfasst wird – inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall und aller versteckten Schäden.
Ihr Recht: freie Gutachterwahl
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren und müssen Ihr Fahrzeug auch nicht von ihm besichtigen lassen. Die Kosten Ihres eigenen Gutachters gehören in der Regel zum Schaden.
Was Sie am Telefon sagen können
„Vielen Dank. Ich habe bereits einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Das Gutachten erhalten Sie von ihm bzw. von meiner Kanzlei.“
Der Gutachter war schon da – was nun?
Auch dann können Sie in der Regel noch einen eigenen Sachverständigen beauftragen, solange das Fahrzeug nicht repariert ist. Wenn Ihnen das Ergebnis des Versicherungsgutachtens zu niedrig vorkommt, kann ein eigenes Gutachten Klarheit schaffen.
Kaskoschaden: Hier gelten andere Regeln
Zahlt Ihre eigene Voll- oder Teilkasko, sind Sie Vertragspartner Ihrer Versicherung. Die Bedingungen sehen meist vor, dass die Versicherung den Schaden selbst begutachten lässt. Ein eigenes Gutachten ist möglich, die Kosten tragen Sie dann aber in der Regel selbst. Bei Streit über die Höhe kann ein Sachverständigenverfahren nach den Versicherungsbedingungen helfen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtliche Fragen klärt eine Kanzlei für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung reinlassen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Wer bezahlt meinen eigenen Gutachter?
In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – als Teil Ihres Schadens, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Und bei der Kasko?
Bei Kaskoschäden bestimmt meist Ihre eigene Versicherung den Gutachter. Ein eigenes Gutachten bezahlen Sie in der Regel selbst.
Kann ich noch einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn die Versicherung schon begutachtet hat?
In der Regel ja, solange das Fahrzeug noch nicht repariert ist.
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