Sachverständiger dokumentiert einen Schaden

Ratgeber

Wildunfall: Richtig handeln

Gerade in Mittelhessen sind Wildunfälle häufig. So handeln Sie richtig – und so bekommen Sie den Schaden von der Versicherung ersetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unfallstelle sichern, Warnblinker an, Polizei oder Jagdpächter verständigen.
  • Das Tier nicht mitnehmen und verletzte Tiere nicht anfassen.
  • Eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und Fotos machen.
  • Zusammenstöße mit Haarwild zahlt in der Regel die Teilkasko – ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.

Von Fatih Yilmaz, Kfz-Sachverständiger · Stand: Oktober 2026

Was Sie an der Unfallstelle tun

  1. Absichern. Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
  2. Polizei verständigen. Sie informiert den zuständigen Jäger. Ein verletztes Tier nicht anfassen – es kann sich wehren.
  3. Tier nicht mitnehmen. Das kann als Wilderei gewertet werden.
  4. Fotos machen. Vom Tier, von der Unfallstelle und vom Schaden am Fahrzeug. Haare oder Blutspuren am Fahrzeug nicht entfernen, bevor alles dokumentiert ist.
  5. Wildunfallbescheinigung. Lassen Sie sich den Unfall von Polizei oder Jäger bescheinigen – die Versicherung verlangt sie meist.

Was zahlt die Versicherung?

Den Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt bei einem Zusammenstoß mit Haarwild – etwa Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase – in der Regel die Teilkasko. Viele Tarife sind erweitert und decken auch Zusammenstöße mit Tieren aller Art ab. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.

Schwieriger ist es bei Ausweichmanövern ohne Berührung mit dem Tier. Hier kommt je nach Fall die Vollkasko oder ein Ersatz von Rettungskosten in Betracht – der Nachweis ist aber oft schwierig. Fotos und Zeugen sind dann besonders wichtig.

Wer begutachtet den Schaden?

Bei Kaskoschäden lässt die Versicherung den Schaden meist durch einen eigenen Gutachter prüfen. Klären Sie deshalb vorab mit Ihrer Versicherung, wie sie vorgeht. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten ist möglich – die Kosten tragen Sie dann in der Regel selbst. Bei Fragen zur Höhe des Schadens berate ich Sie gern.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtliche Fragen klärt eine Kanzlei für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Zahlt die Teilkasko einen Wildunfall?

Bei einem Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein in der Regel ja. Viele Tarife decken inzwischen auch Tiere aller Art ab – schauen Sie in Ihre Bedingungen.

Werde ich nach einem Wildunfall zurückgestuft?

Bei einem Teilkaskoschaden nein.

Brauche ich eine Wildunfallbescheinigung?

Die Versicherung verlangt sie meist. Polizei oder Jäger stellen sie aus.

Darf ich das tote Tier mitnehmen?

Nein. Das kann als Wilderei gelten. Polizei und Jäger kümmern sich darum.

Kontakt

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